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Anträge auf Förderung von Projekten zur Provenienzforschung bis zum 1. Oktober 2017 stellen

Deutsches Zentrum für Kulturgutverluste
Anträge auf Förderung von Projekten zur Provenienzforschung bis zum 1. Oktober 2017 stellen

Das Deutsche Zentrum Kulturgutverluste in Magdeburg stellt Fördermittel für Forschungsprojekte zur Provenienzforschung von NS-Raubgut zur Verfügung. Die nächste Antragsfrist für langfristige Forschungsprojekte endet am 1. Oktober 2017. Einzelfallbezogenen, kurzfristigen Forschungsbedarf fördert das Zentrum ohne Frist ganzjährig.

Unabhängig von ihrem Wert können Kunstwerke, Möbel, Bücher und sonstiges Kulturgut Gegenstand der Untersuchung sein. Das Zentrum fördert systematische Bestandsprüfungen und Grundlagenforschung zum historischen Kontext des NS-Kulturgutraubs sowie die Erschließung von Archivbeständen und die Rekonstruktion von privaten Sammlungen oder Beständen, die während der NS-Herrschaft verfolgungsbedingt entzogen, aufgeteilt oder zerstört wurden.

Mit der am 6. Februar 2017 in Kraft getretenen, neuen Richtlinie für die Förderung der Provenienzforschung besteht nun auch für privat getragene Einrichtungen (wie z. B. Museen, Archive, Unternehmenssammlungen und Vereine) sowie für Privatpersonen in Deutschland die Möglichkeit, beim Deutschen Zentrum Kulturgutverluste eine Förderung der Provenienzforschung zu beantragen. Eine Voraussetzung für die Förderung ist es, sich den Washingtoner Prinzipien und der Gemeinsamen Erklärung zu verpflichten.

Weitere Informationen zur Förderung sowie das aktuelle Antragsformular sind auf der Homepage des Deutschen Zentrums für Kulturgutverluste zugänglich. Bei inhaltlichen und formalen Fragen berät der Fachbereich Provenienzforschung Antragssteller gerne.

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Deutsches Zentrum Kulturgutverluste
Veröffentlicht am 10.07.2017 von Sophie Leschik · sophie.leschik(at)kulturgutverluste.de