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„Constitutio Antoniniana“ ist UNESCO-Weltdokumentenerbe

Papyrussammlungen der Justus-Liebig-Universität Gießen
Die „Constitutio Antoniniana“ nach der Restaurierung im Jahr 2009. Die „Constitutio Antoniniana“ nach der Restaurierung im Jahr 2009. Der Text der Verordnung befindet sich auf der linken Seite. Foto: Universitätsbibliothek Gießen / Barbara Zimmermann

Die „Constitutio Antoniniana“ nach der Restaurierung im Jahr 2009. Die „Constitutio Antoniniana“ nach der Restaurierung im Jahr 2009. Der Text der Verordnung befindet sich auf der linken Seite. Foto: Universitätsbibliothek Gießen / Barbara Zimmermann

Der Papyrus Giessensis 40, der in der UB der Justus-Liebig-Universität Gießen (JLU) seit vielen Jahren für die Nachwelt bewahrt und 2009 restauriert wurde, ist in das Weltdokumentenerbe der UNESCO (die Organisation der Vereinten Nationen für Erziehung, Wissenschaft und Kultur) aufgenommen worden. Er enthält die „Constitutio Antoniniana“ – eine Verordnung des Kaisers Caracalla aus dem Jahr 212/213, mit der allen freien Einwohnern des Römischen Reiches das römische Bürgerrecht verliehen wurde – und hat damit ab sofort offiziell den Status „Memory of the World“. 
Bei der „Constitutio Antoniniana“ handelt es sich um das bedeutendste Schriftstück der Gießener Papyrussammlung, die sich wiederum in drei abgeschlossene Sammlungen untergliedert (s.u.). Der Papyrus „Constitutio Antoniniana“ entstand im Jahr 215 und war für seine Zeit von herausragender weltpolitischer Bedeutung. Der Papyrus enthält unter anderem das einzige heute noch im originalen Wortlaut existierende Exemplar einer Verordnung des Römischen Kaisers Caracalla (188–218) aus dem Jahr 212/213 (P.Giss.inv. 15/P.Giss. 40). Es handelt sich um die griechische Übersetzung des ursprünglich lateinischen Textes, in dem Caracalla das Römische Bürgerrecht an alle freien Einwohner des Römischen Reiches verleiht.

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Gießener Papyrussammlungen
Justus-Liebig-Universität Gießen
Veröffentlicht am 01.11.2017