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Digitalisierung, Förderlandschaft

Neue DFG-Ausschreibung zur Digitalisierung archivalischer Quellen

Neue DFG-Ausschreibung zur Digitalisierung archivalischer Quellen

Im Rahmen des LIS Förderprogramms „Erschließung und Digitalisierung“ fördert die DFG die Digitalisierung forschungsrelevanter archivalischer Bestände. Mithilfe der neuen Ausschreibung soll eine Verbesserung der Zugänglichkeit zu archivalischen Quellen für die Forschung durch Digitalisierung und zentraler Zusammenführung erreicht werden.

Die Ausschreibung konzentriert sich dabei auf die Bestandsbereiche bildhafter Materialien (u.a. Urkunden, Pläne, Plakate und Bild- und Fotoüberlieferungen), mikroverfilmter Archivbestände sowie Akten- und Amtsbuchüberlieferung des 19. und 20. Jahrhunderts.

Voraussetzungen der Antragstellung

  • Grundsätzlich gelten die Rahmenbedingungen des DFG-Förderprogramms „Erschließung und Digitalisierung“ und die DFG-Praxisregeln „Digitalisierung“ .
  • Das Einbringen einer Eigenleistung – in der Regel ein Drittel der projektspezifischen Gesamtkosten – ist Voraussetzung der Antragstellung.
  • Explizit wird im Rahmen der Ausschreibung darauf hingewiesen, dass nur die Digitalisierung digital erschlossener Bestände gefördert werden kann. Wenn die vorhandene Erschließung für die Präsentation der Digitalisate nachweislich nicht ausreichend für die wissenschaftliche Nutzung ist und die tiefere Erschließung über die regulären Grundaufgaben der Institution hinausgeht, ist eine Anerkennung dieser vertiefenden Erschließung als Eigenleistung möglich.
  • Konservatorische und/oder restauratorische Maßnahmen müssen projektspezifisch sein und nachweislich über die Grundaufgaben der Einrichtung hinausgehen, um als Eigenleistung anerkannt werden zu können. 

 Anforderungen

Die Auswahl der zu digitalisierenden Bestände ist unter Berücksichtigung von forschungsinduzierten Kriterien (überregionale Bedeutung, Vollständigkeit, Gleichartigkeit, Individualität, Beispielhaftigkeit, Unbekanntheit bzw. Originalität sowie zeitlich absehbare Forschungsinteressen und -schwerpunkte) und archivfachlichen Kriterien (eingeschränkte Recherchierbarkeit, hohe Benutzungshäufigkeit, virtuelle Zusammenführbarkeit) zu treffen.  

Termine und Antragstellung

Interessentinnen und Interessenten werden gebeten, bis zum 1. Februar 2017 eine unverbindliche, kurze Interessensbekundung einzureichen. Vollanträge können bis zum 4. Mai 2017 eingereicht werden. 

Veröffentlicht am 09.01.2017