Juni 2016

Liebe Kolleginnen und Kollegen,
sehr geehrte Damen und Herren,

das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) hat eine neue Förderrichtlinie zur Digitalisierung und Erschließung von dreidimensionalen Objekten veröffentlicht, auf die wir Sie gerne aufmerksam machen möchten. Weitere Informationen dazu finden Sie in diesem Sondernewsletter.

Mit herzlichen Grüßen aus der Koordinierungsstelle,
Ihre Sarah Elena Link

Neues BMBF-Förderprogramm zur Digitalisierung von Objekten

Förderrichtlinie "eHeritage"

Mit der neuen Förderrichtlinie “eHeritage” unterstützt das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) die Digitalisierung und Erschließung von dreidimensionalen Objekten. Gefördert werden Vorhaben sowohl zur Erstellung von Digitalisierungskonzepten als auch zur umfangreichen Digitalisierung von großen Mengen wissenschaftlich relevanter Objekte des kulturellen Erbes. Ausdrücklich ausgeschlossen sind dabei zweidimensionale textbasierte Objekte sowie Objekte aus naturhistorischem, biologischem oder vergleichbarem Kontext.

Ziel der Richtlinie ist, auf Basis eines nachgewiesenen wissenschaftlichen Forschungsinteresses eine Digitalisierung, fachwissenschaftliche Erschließung, Metadatenanreicherung, Speicherung und Publikation von Objekten des kulturellen Erbes zu erreichen.

Antragsberechtigt sind Hochschulen, außeruniversitäre Forschungs- und Entwicklungseinrichtungen, Akademien, Bibliotheken, Archive und Museen sowie andere nicht-gewerbliche Institutionen, es werden Einzel- oder Verbundvorhaben gefördert.

Die Förderrichtlinie “eHeritage” besteht dabei aus zwei Förderlinien, die einander ergänzen:

Förderlinie I: Konzepte
- Erstellung von Digitalisierungskonzepten auf Basis ausgewiesenen fachlichen Forschungsinteresses
- bis zu neunmonatige Laufzeit
- einstufiges Förderverfahren: Anträge sind bis spätestens 31. Juli 2016 vorzulegen

Förderlinie II: Digitalisierung
- Umsetzung von Digitalisierungskonzepten
- Projektzeitraum von einem bis zu drei Jahren
- zweistufiges Förderverfahren: Einreichen einer Projektskizze bis zum 30. September 2016; positiv bewertete Projektskizzen werden aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag vorzulegen

Bitte beachten Sie:
- Für die Förderlinie II kann nur ein Vorhaben pro Einrichtung eingereicht werden.
- Es ist erforderlich, dass Anträge die Anzahl und Art der Objekte spezifizieren und sich von rein infrastrukturell motivierten Digitalisierungsvorhaben abgrenzen.
- Erwünscht sind Fragestellungen sowie Objekte/Objektmengen aus den Kleinen Fächern.

Alle weiteren Informationen zur Förderrichtlinie finden Sie in den Bekanntmachungen des BMBF.