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Digitalisierung, Förderlandschaft

DFG-Positionspapier „Förderung von Informationsinfrastrukturen für die Wissenschaft“

DFG-Positionspapier „Förderung von Informationsinfrastrukturen für die Wissenschaft“

Die Zukunft digitaler wissenschaftlicher Informationsinfrastrukturen ist das Thema des Positionspapiers „Förderung von Informationsinfrastrukturen für die Wissenschaft“, das der Senat der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) im März 2018 verabschiedet hat. Das Papier entwirft Leitlinien für die zukünftige Förderung im Bereich der Wissenschaftlichen Literaturversorgungs- und Informationssysteme (LIS). Im Zentrum stehen dabei die Förderbereiche Open Access, Forschungsdaten und die Erschließung und Digitalisierung von Informationsressourcen.

Vor allem Letzteres ist für die wissenschaftlichen Universitätssammlungen von hoher Relevanz. Die DFG kündigte an, die bisherige Eingrenzung auf gedrucktes und handschriftliches Material aufzugeben und die Förderung auf alle wissenschaftlich potenziell interessanten Objekte zu erweitern. Dies schließt eine Neukonzipierung des Förderprogramms ein. Dabei wird  Objekterschließung nicht als ein einmaliges (und der Digitalisierung vorhergehendes) Versehen mit Metadaten analysiert, sondern als ein Schritt innerhalb der kollaborativen wissenschaftlichen Arbeit und Erkenntnisgenerierung, und damit als Teil des Forschungszyklus. Erschließung soll auch nachgelagert und iterativ durch die wissenschaftlichen Communities erfolgen können. Darüber hinaus sieht die DFG sowohl bei Digitalisierungsverfahren als auch bei Erschließungsstandards in vielen Bereichen einen Mangel an verbindlichen interoperablen Standards, der einen unbeschränkten Einstieg in die Förderung verhindere.

Deshalb sollen zukünftig insbesondere der Wissensaufbau, die Vernetzung von Expertinnen und Experten sowie explorative Vorhaben gefördert werden. Konkret ist dabei Folgendes geplant:

  • Die Förderung der Digitalisierung analoger Objekte auch ohne bereits vorhandene detaillierte Erschließungsdaten. Solche explorativen Projekte sollen zur Standardbildung beitragen.
  • Die Förderung der Entwicklung von disziplin- und materialspezifischen Standards sowie von fach-, sparten- und materialspezifischen Austauschformaten und Vokabularien unter Berücksichtigung internationaler Anschlussfähigkeit und bestehender internationaler Initiativen, u.a. durch Expert_innenworkshops und weitere Vernetzungsmöglichkeiten.
  • Die Entwicklung eines interoperablen Minimaldatensets. Dieses Minimaldatenset soll zumindest die Probleme permanente Adressierbarkeit (nach dem Linked Data-Prinzip) sowie Rechte- und Lizenzdokumentation verbindlich lösen. Zudem soll eine minimale Austauschebene in der Vernetzung heterogener Daten erreicht werden.
  • Die Förderung und zugleich Einforderung von Datenmanagementplänen, die den Lebenszyklus der Daten, die Einbindung in den Forschungsprozess, die Erschließungs- und Archivierungskonzepte inklusive des Rechtsstatus der Daten, die zeitlichen Dimensionen sowie die erkannten Herausforderungen berücksichtigen.
  • Im Bereich der Informationsinfrastrukturen (Software, Onlineressourcen, etc.) soll es darum gehen, vom bestands- und sammlungsbezogenen Ansatz zu einer forschungsmotivierten Herangehensweise zu gelangen. Systeme sollen flexibel, interaktiv und vernetzend sein sowie eine zeitlich und räumlich entkoppelte kollaborative Erfassung ermöglichen.
Veröffentlicht am 08.06.2018