Nachrichten

Förderlandschaft

Fördermittel für den Erhalt des schriftlichen Kulturguts

Jetzt bis zum 29. März beantragen!

Die Koordinierungsstelle für den Erhalt des schriftlichen Kulturguts (KEK) fördert auch 2018 wieder Projekte zum Bestandserhalt von schriftlichem Kulturgut - auch in universitären Sammlungen und Archiven. 

Ab jetzt können sowohl über die Modellprojektförderung unter dem Motto „Caring & Sharing“ Modellprojekte sowie im BKM-Sonderprogramm Mittel beantragt werden. Die Beantragungsfrist ist auf den 29. März 2018 festgesetzt. 

Mit „Caring & Sharing“ unterstützt die KEK im Kulturerbejahr 2018 deutschlandweit ausgewählte Modellprojekte zum Bestandserhalt. Das Programm fokussiert die bedeutende Rolle des Originalerhalts bei der Zugänglichmachung von schriftlichem Kulturgut. Denn ein guter konservatorischer Zustand ist unabdingbare Voraussetzung für jede Art der Rezeption. Originale sind nur im Lesesaal nutzbar, in Ausstellungen präsentierbar oder für Online-Angebote digitalisierbar, wenn es ihr Material und Zustand zulassen.

Außerdem wird das 2017 aufgelegte BKM-Sonderprogramm fortgeführt, um akut durch Feuchtigkeit, Säurefraß oder Schimmel gefährdete Bestände vor dem schleichenden Verfall zu bewahren. Insgesamt stehen dafür Sondermittel in Höhe von 1 Mio. Euro bereit.

Veröffentlicht am 14.02.2018