Handreichungen

Leitfaden

Leihverkehr für wissenschaftliche Universitätssammlungen (2017)

Mit einer detaillierten Darlegung der Regelungen im Sinne des Kulturgutschutzgesetzes von 2016
Leihverkehr für wissenschaftliche Universitätssammlungen (2017)

Der Leihverkehr gehört für Museen und wissenschaftliche Einrichtungen zur gängigen Praxis. Damit verbunden sind vor allem Verwaltungs- und Dokumentationspraktiken. Der Leihverkehr ist in den meisten Institutionen im Rahmen von Betriebs- bzw. Sammlungsordnungen geregelt. Für Universitätssammlungen mit oft wechselnden Ansprechpartnern trifft diese Einschätzung nicht immer zu. Sammlungsverantwortliche kommen meist aus der Wissenschaft und sind mit dem Sammlungsmanagement nicht so vertraut wie ausgebildete Museologen. Sie müssen sich erst in den Vorgang einarbeiten und übernehmen im Regelfall die bisherige Praxis. In manchen Fällen müssen sie auch eigene Abläufe entwickeln, wobei diese Empfehlung helfen soll, diese Praxis zu professionalisieren.

Ein besonderer Fokus beim internationalen Leihverkehr wird auf das erst 2016 Kulturgutschutzgesetzes gelegt.

Stand: Dezember 2019

Veröffentlicht am 20.04.2017