Leitfaden
Besitz- und Eigentumsfragen (2015)
Die Begriffe Besitz und Eigentum werden in der Umgangssprache meist synonym verwendet. Juristisch gibt es jedoch erhebliche Unterschiede. Ist eine Sammlung in den Räumen der Universität untergebracht, so befindet sie sich erst einmal im universitären Besitz. Ist die Universität zeitgleich auch Eigentümerin der Sammlung? Der Unterschied ist entscheidend, da die Besitzerin bzw. der Besitzer nicht beliebig mit der Sache verfahren darf. Die Sammlung oder einzelne Objekte können weder verkauft noch zerstört werden, wenn die Eigentumsfrage unklar ist. Sie sind somit nur eingeschränkt für die Wissenschaft nutzbar.
Das vorliegende Papier soll für die Thematik sensibilisieren, da es immer wieder zu juristischen Streitfällen in Bezug auf das Eigentum an einer Sammlung oder einzelnen Objekten kommt. Zudem erlaubt das Eigentum an einer Sache nicht die uneingeschränkte Nutzung, da Urheberrechte oder Kulturschutzbestimmungen die Nutzung beschränken können.
Stand: Januar 2022