Publikationen
Bildrechte in der kunsthistorischen Praxis – ein Leitfaden
Verband Deutscher Kunsthistoriker
Der Verband Deutscher Kunsthistoriker stellt seinen Wegweiser zu Bildrechtsfragen auf ART-Dok zur Verfügung
Im Fach Kunstgeschichte stellt die Klärung von Bildrechten einen ebenso alltäglichen wie zeitraubenden Teil der Arbeitspraxis dar. Nicht wenige der Probleme oder Sorgen zu Bildrechtsfragen lassen sich darauf zurückführen, dass die rechtlichen Vorgaben für Laien schwer zu durchschauen sind.
Der Verband Deutscher Kunsthistoriker legt daher einen Leitfaden für jene Fragen und Fallszenarien vor, die in der kunsthistorischen Praxis besonders relevant sind. Ziel der Handreichung soll es sein, Grundzüge und wesentliche Begriffe der relevanten Teile des Urheberrechts zu vermitteln. Vor allem aber soll der Leitfaden dabei helfen, bei konkreten Fragen rasch die entscheidenden Informationen zu finden, um zu einer verlässlichen Lösung zu gelangen.
Der Leitfaden wurde von einem Arbeitsausschuss des Verbandes konzipiert und in Auftrag gegeben. Verfasserin ist die auf Urheberrecht spezialisierte Juristin Dr. Veronika Fischer unter Mitarbeit von PD Dr. Dr. Grischka Petri. Der Verband macht den Leitfaden auf der Publikationsplattform ART-Dok zugänglich.
Publikation in Open Access
Da Bildrechtsfragen in dem Fach der Kunstgeschichte eine grundlegende Bedeutung zukommt, hat sich der Verband Deutscher Kunsthistoriker dazu entschlossen, diesen Leitfaden kostenfrei im Sinne des Open Access bereitzustellen. Er ist zudem als freies Lehr- und Lernmaterial nach dem Prinzip der Open Educational Resources (OER) konzipiert. Seine Erarbeitung und Gestaltung wurden durch Mitgliedsbeiträge ermöglicht.
Der Verband ist als berufsständige Interessensgemeinschaft nicht gemeinnützig und erhält keinerlei öffentliche oder private Zuwendungen. Er finanziert sich ausschließlich über die Beiträge persönlicher Mitgliedschaften. Eine breite Verankerung des Verbandes im Fach trägt wesentlich dazu bei, dass die Interessen der Kunstgeschichte – gerade auch in urheberrechtlichen Fragen – kompetent und wirkungsvoll vertreten werden können.
Feedback erwünscht
Die nun vorliegende Fassung versteht sich als vorläufig, da in Kürze Änderungen am Urhebergesetz zu erwarten sind, die auch die Nutzung von Bildern betreffen. Sie sollen im Zuge einer Überarbeitung des Leitfadens Berücksichtigung finden. Die Aktualisierung wird voraussichtlich Gelegenheit bieten, auch Ihre Anregungen und Nachfragen aufzugreifen. Sie sind herzlich eingeladen, Ihre Vorschläge an die Geschäftsstelle () zu senden.