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Bis 1. April können Fördergelder für Provenienzforschung beantragt werden!

Arbeitsstelle für Provenienzrecherche/-forschung will auch Universitätssammlungen ansprechen
Bis 1. April können Fördergelder für Provenienzforschung beantragt werden!

Die Arbeitsstelle für Provenienzrecherche/-forschung vergibt auch dieses Jahr wieder 2 Millionen Euro aus dem Haushalt der Bundesbeauftragten für Kultur und Medien, um die vielfach aufwendigen und komplizierten Forschungen nach NS-verfolgungsbedingt entzogenem Kulturgut in deutschen öffentlichen Einrichtungen zu unterstützen.

Neben kurzfristigen Rechercheprojekten werden ebenfalls systematische Erschließungen von Sammlungsbeständen in längerfristigen Projekten gefördert. Dies gilt ebenso für Grundlagenforschung und Forschungen zum historischen Kontext des NS-Kulturgutraubs. Um Ressourcen für die übergreifende Provenienzforschung nutzen zu können, stehen die Fördergelder auch für die Tiefenerschließung von Archivbeständen, die Erfassung und Auswertung von Auktionskatalogen sowie für die Erstellung und Veröffentlichung von Findbüchern bzw. sachthematischen Inventaren im Internet zur Verfügung.

Die nächste Antragsfrist für ein längerfristiges Forschungsprojekt endet zum 1. April 2014. Frau Lisa Quade, Mitarbeiterin im Projektmanagement bei der Arbeitsstelle für Provenienzrecherche/-forschung, steht gern für alle Fragen rund um eine Antragstellung und Projektvorbereitung zur Verfügung.

Veröffentlicht am 06.02.2014 von Lisa Quade · l.quade(at)smb.spk-berlin.de