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Fördermittel Bestandserhalt schriftliches Kulturgut

Koordinierungsstelle für die Erhaltung des schriftlichen Kulturguts (KEK)
Fördermittel Bestandserhalt schriftliches Kulturgut

Auch im Jahr 2020 wird es wieder Fördermittel für die Erhaltung schriftlichen Kulturguts in Archiven, Bibliotheken und Unisammlungen geben. Allerdings endet die Antragsfrist bereits am 31. Januar 2020. 

Alle wichtigen Informationen und Formulare zur Antragstellung im BKM-Sonderprogramm und der KEK-Modellprojektförderung finden Sie auf der Website der  Koordinierungsstelle für die Erhaltung des schriftlichen Kulturguts (KEK).

Veröffentlicht am 19.12.2019