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Fördermittel KEK – BKM 2021

Koordinierungsstelle für die Erhaltung des schriftlichen Kulturguts, Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien
Fördermittel KEK – BKM 2021

Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) und die Ländergemeinschaft über die Kulturstiftung der Länder (KSL) stellen auch 2021 wieder Mittel für Maßnahmen des Originalerhalts bereit! Ab sofort werden Projektanträge in beiden Förderlinien durch die Koordinierungsstelle für die Erhaltung des schriftlichen Kulturguts (KEK) bis zum 31. Januar 2021 entgegengenommen.

Bitte beachten sie, dass Anträge für das BKM-Sonderprogramm für das sogenannte Ersttestat vorher an die für Sie zuständige Landesstelle gesendet werden müssen – unabhängig davon, ob sie zusätzliche Landesmittel beantragen oder nicht.

  • Berlin: bis zum 8.1.2021 an die Senatsverwaltung für Kultur und Europa, Referat II C
  • Bandenburg: bis zum 8.1.2021 an die Landesfachstelle für Archiv und Bibliotheken
Veröffentlicht am 21.12.2020