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Förderprogramm von Digitalisierungsprojekten im Rahmen von NEUSTART KULTUR

Deutsche Digitale Bibliothek, Beauftragte für Kultur und Medien (BKM)
Förderprogramm von Digitalisierungsprojekten im Rahmen von NEUSTART KULTUR

Die Beauftragte für Kultur und Medien (BKM) stellt mit dem Rettungs- und Zukunftsprogramm NEUSTART KULTUR der Deutschen Digitalen Bibliothek für das Projekt „Nutzerorientierte Neustrukturierung der Deutschen Digitalen Bibliothek“ Fördermittel in Höhe von rund 5,5 Millionen Euro zur Verfügung. Davon stehen mehr als 2 Millionen Euro für Digitalisierungsprojekte von Kultur- und Wissenseinrichtungen aus Deutschland in Form von Zuwendungen bereit.

Was ist das Ziel des Programms?

Ziel ist es, das digitale Erbe im Internet weiter auszubauen und Archiven, Museen, Bibliotheken, Mediatheken, Denkmalpflege- und weiteren Wissenseinrichtungen die Möglichkeit zu geben, Sammlungen oder Bestände mit Mitteln aus diesem Programm zu digitalisieren und über das Portal der Deutschen Digitalen Bibliothek zentral für die Öffentlichkeit zugänglich zu machen.

Bei der Auswahl der zur Digitalisierung beantragten Objekte soll der Fokus auf Objekten liegen, die entweder eine abgeschlossene Sammlung bzw. einen Bestand abbilden oder „Highlights“ einer Sammlung bzw. eines Bestands sind und nach Möglichkeit bereits erschlossen sind.

Wer kann sich bewerben?

Antragsberechtigt sind alle bei der Deutschen Digitalen Bibliothek registrierten Kultur- und Wissenseinrichtungen, unabhängig davon, ob bereits Daten an die Deutsche Digitale Bibliothek geliefert worden sind. Die Registrierung bei der Deutschen Digitalen Bibliothek muss spätestens zum Zeitpunkt der Antragsstellung abgeschlossen sein. Einzelpersonen sind nicht antragsberechtigt.

Was wird gefördert?

Projektanträge müssen auf die retrospektive Digitalisierung gerichtet sein inklusive der dazugehörigen Arbeitsschritte. Es muss sich um die Digitalisierung von Kulturgütern (z.B. Printmedien, Filmen, Tonaufnahmen, Werken der bildenden Kunst, Fotografien, Denkmälern) handeln, die zu Sammlungen von Kulturerbeeinrichtungen in Deutschland gehören. Hierfür anfallende Kosten sind förderfähig. Dies betrifft insbesondere:

  • die Digitalisierung von Objekten
  • die Metadatenanreicherung
  • die Unterstützung im Projektmanagement
  • die Qualitätskontrolle
  • das Hosting der Digitalisate

Bewerbung

Um sich auf die Förderung zu bewerben, muss eine Einrichtung bei der DDB registriert sein. Ich möchte Sie einladen, sich an dieser einmaligen Förderung zu beteiligen.

Anträge werden ab dem 25.02.2021, 10:00 Uhr, entgegengenommen und in der Reihenfolge ihres Eingangs zur Förderung ausgewählt.

Portal „Wissenschaftliche Sammlungen“

Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM)
Veröffentlicht am 15.02.2021