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Globale Herausforderungen – Integration unterschiedlicher Perspektiven zu Erbe und Wandel

VolkswagenStiftung
Globale Herausforderungen – Integration unterschiedlicher Perspektiven zu Erbe und Wandel

Stichtag: 25. März 2020

Die Förderlinie "Erbe und Wandel", welche sich primär an Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aus den Geistes-, Kultur- und Gesellschaftswissenschaften richten soll, möchte innovative Forschungsprojekte zu diesen Wandlungsprozessen anstoßen, in denen die Blickwinkel unterschiedlicher Akteur_innen auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene Berücksichtigung finden. Die Untersuchung des Themenfelds aus verschiedenen Perspektiven erscheint besonders gewinnbringend, da Kulturerbe einen über Ländergrenzen hinausgehenden identitätsstiftenden Charakter besitzt. Zudem ist unser Kulturerbe in etlichen Teilen der Welt ähnlichen Bedrohungen ausgesetzt, die häufig transnationaler Lösungsansätze bedürfen.

Die beteiligten Stiftungen laden insbesondere zu solchen Projekten ein, die einen der folgenden Aspekte in den Blick nehmen:

  1. Die Entwicklung von theoretischen Ansätzen zum Thema Erbe, die sich analytisch mit den Begriffen "Kulturelles Erbe" und "Wandel" auseinandersetzen
  2. Das Potenzial von kulturellem Erbe für (wirtschaftliche/soziale/umweltbewusste) Lösungsideen für eine nachhaltige Zukunft
  3. Die Konsequenzen der Digitalisierung in Bezug auf kulturelles Erbe
  4. Die verschiedenen Bedrohungen, denen kulturelles Erbe aktuell und in Zukunft ausgesetzt ist bzw. sein wird, wie Kriege, Terrorismus und Klimawandel

Die Stiftungen ermutigen dazu, ebensolche Aspekte in den Blick zu nehmen, die Innovationspotenzial versprechen, und fordern zu innovativen Herangehensweisen (etwa in Bezug auf Theoriebildung oder Kontextualisierungen) auf.

Förderangebot

Das Förderangebot richtet sich vornehmlich an Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler der Geistes-, Kultur- und Gesellschaftswissenschaften, wobei eine Projektbeteiligung anderer Disziplinen möglich ist. Unterstützt werden internationale Forschergruppen, in denen bis zu fünf Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler zusammenarbeiten. Voraussetzung für eine Förderung ist, dass neben einem Hauptantragsteller, einer Hauptantragstellerin aus Deutschland, Italien oder Schweden mindestens zwei Partner aus Ländern niedrigem bzw. mittlerem Einkommens außerhalb Europas beteiligt sind. Wichtig ist hierbei, dass der Anteil an beteiligten Forschenden aus Niedrig- bzw. Mitteleinkommensländern immer mindestens gleich oder größer als der der beteiligten Projektpartnerinnen und Projektpartner aus einkommensstarken Ländern ist.

Für bis zu vierjährige Kooperationsvorhaben unter Beteiligung von bis zu fünf Partnerinnen und Partnern können Personal- und Sachmittel bis zu einer Höhe von 1,5 Mio. EUR beantragt werden. 

Veröffentlicht am 25.02.2020