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Forschung und Lehre

Gutachten zu audiovisuellen Medien in Forschung und Lehre veröffentlicht

Ein Gutachten der Kanzlei iRights.Law betrachtet urheberrechtliche Aspekte beim Umgang mit audiovisuellen Materialien in Forschung und Lehre und führt durch die zahlreichen Einzelvorschriften und Nutzungskonstellationen in diesem Bereich. 

Das Gutachten über "Urheberrechtliche Aspekte beim Umgang mit audiovisuellen Materialien in Forschung und Lehre" entstand im Auftrag der Gesellschaft für Medienwissenschaft (GfM) und des Verbands der Historiker und Historikerinnen Deutschlands (VHD). 

Es untersucht die urheberrechtlichen Rahmenbedingungen, unter denen audiovisuelle Materialien – wie vor allem Filme – in Forschung und Lehre verwendet werden können. Dazu gehört die komplexe Systematik verschiedener Schrankenregelungen, die als Ausnahmeregeln des Urheberrechts die Nutzung beispielsweise zum wissenschaftlichen Gebrauch, in Semesterapparaten, Archiven, wissenschaftlichen Ausstellungen und anderen Szenarien regeln.

Die Fachgesellschaften nehmen die Beschränkungen unter den derzeitigen Regelungen zum Anlass, an die Forderung einer allgemeinen Wissenschaftsschranke zu erinnern, welche die Rechtslage in dem Bereich vereinfachen sowie Forschung und Lehre von komplexen Rechtsfragen entlasten soll. Die jetzige Lage sei durch langwierige Klärung rechtlicher Sachverhalte, hohe finanzielle Kosten, Vorsicht bei Bibliotheken und Archiven sowie Rechtsunsicherheit in der Lehre und beim Publizieren geprägt.

In der Folge seien Forscherinnen und Forscher in vielen Fällen gezwungen, geltendes Recht zu ignorieren, auf den Einsatz von Medien oder sogar auf ganze Forschungsvorhaben und Digitalisierungsprojekte zu verzichten, heißt es in einer gemeinsamen Mitteilung beider Organisationen. Sie betonen, dass die Problematik nicht nur einige wenige Personen und Hochschulen betrifft, sondern ganze Fächer und für die Wissenschaft unverzichtbare Einrichtungen wie Bibliotheken und Archive.

© Henry Steinhau

Veröffentlicht am 18.11.2015