Nachrichten

Digitalisierung

Hamburger Note zur Digitalisierung des kulturellen Erbes

Für die Verbesserung rechtlicher Rahmenbedingungen

Die „Hamburger Note zur Digitalisierung des kulturellen Erbes“ ist ein Plädoyer dafür, die komplizierte Rechtesituation bei der Digitalisierung von urheberrechtlich geschützten Werken in Archiven, Bibliotheken und Museen zu vereinfachen.

Im Fokus stehen insbesondere aufwändige Einzelfallprüfungen für die Klärung des urheberrechtlichen Status von Werken.

Die Unterzeichner_innen fordern:

Wenn die Chancen der Digitalisierung genutzt werden sollen, bedarf es aber gesetzlicher Rahmenbedingungen, die für alle öffentlichen Gedächtnisinstitutionen eine rechtliche Einzelfallprüfung entbehrlich machen und grundsätzlich eine Sichtbarmachung von Beständen im Internet ermöglichen.

Andernfalls könnten „wichtige Zeugnisse des kulturellen Erbes weiter aus Gründen der rechtlichen Unsicherheit nicht digital genutzt werden” und es würden weiterhin „erhebliche öffentliche Ressourcen für die Klärung von Rechtsfragen“ ausgegeben.

Erstunterzeichner_innen der Note sind prominente Vetreter_innen deutscher Kultureinrichtungen, weitere Verbündete sich willkommen!

Veröffentlicht am 05.11.2015