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Koordinierungsstelle

Leitfaden Besitz- und Eigentumsfragen

Neue Handreichung der Koordinierungsstelle
Leitfaden Besitz- und Eigentumsfragen

Ein neuer Leitfaden der Koordinierungsstelle behandelt speziell den Aspekt von Besitz- und Eigentum aus juristischer Perspektive im Hinblick auf die Besonderheiten im Umgang mit wissenschaftlichen Sammlungen. Dabei geht es konkret um die Sichtbarmachung und Nutzung der Sammlungen für Forschung und Lehre sowie um Kooperationen mit anderen Partner_innen, wie Museen, außeruniversitären Forschungseinrichtungen etc., da Objekte in diesen Kontexten abgenutzt und beschädigt oder verbraucht werden können. 

Wem gehören die Sammlungen an Universitäten und Hochschulen? Diese Frage scheint auf den ersten Blick absurd. Die Antwort ist doch klar! Die Sammlungen gehören den Universitäten. Beim genaueren Hinsehen wird jedoch deutlich: Die Tücke steckt im Detail. Ist die Universität wirklich Eigentümerin einer Sammlung, nur weil sich die Objekte im Besitz der Institute befinden? Wie ist es mit Eigentumsnachweisen, denen kein eindeutiges Rechtsgeschäft zugrunde liegt, wie z.B. bei Aufsammlungen aus der Natur oder mit Objekten / Sammlungen umstrittener Herkunft?

Der Leitfaden Besitz- und Eigentumsfragen beantwortet diese Fragen und behandelt die Formen des Erwerbs von Sammlungsgut als Eigentum und Besitz.

Veröffentlicht am 08.12.2015