Förderlandschaft
Förderprogramm Digitalisierung 2022 ausgeschrieben
digiS Forschungs- und Kompetenzzentrum Digitalisierung Berlin
Die Senatsverwaltung für Kultur und Europa vergibt – vorbehaltlich der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel – im Jahr 2022 wiederum Projektmittel für die Digitalisierung des Kulturerbes.Gefördert wird spartenübergreifend die Digitalisierung von Objekten aus Kulturerbeeinrichtungen (Archive, Bibliotheken, Museen, Gedenkstätten etc.) mit Sitz in Berlin. Im Mittelpunkt des Förderprogramms steht der Zugang zu Informationen und Objekten des kulturellen Erbes von Berlin für die interessierte Öffentlichkeit – auch mit Blick auf deren Präsentation in der Deutschen Digitalen Bibliothek.
Ein Ziel des Förderprogramms ist die Sichtbarkeit, Zugänglichkeit und wenn möglich unbeschränkte Nachnutzbarkeit der erstellten Datensätze (Digitalisate und Metadaten) durch Dritte unter Verwendung von offenen Standards und Lizenzen. Digitalisierungsprojekte zum kulturellen Erbe, die Vermittlungsaspekte mitberücksichtigen sind, auf Grund der besonderen Bedingungen in der Coronazeit, möglich. Ebenso können Mittel beantragt werden für die Entwicklung von partizipativen Vermittlungsangeboten, um auf Basis von Kulturdaten größere gesellschaftliche Teilhabe und Zugänglichkeit zu den Sammlungsbeständen der Institutionen zu ermöglichen. Fördergelder können für deren Konzeption und/oder prototypische Entwicklung geltend gemacht werden. Der Code der Anwendungen sollte, so möglich, unter einer freien Lizenz stehen Digitalisierungsvorhaben mit einem Schwerpunkt im Bereich „Dekolonisierung“ sind, begleitend zu der Entwicklung eines erinnerungskulturellen Konzepts zum Kolonialismus für Berlin, ausdrücklich erwünscht.
Kooperative Projektanträge (Verbundprojekte), die Objekte verschiedener Einrichtungen virtuell gemeinsam nutzbar und sichtbar machen, sind auch im Wettbewerb 2022 wieder möglich. Kooperationen können dabei zwei und mehr Kultureinrichtungen umfassen. Die maximale Fördersumme ist hiervon unberührt.
Darüber hinaus können notwendige konservatorische Maßnahmen im Rahmen des Projektes mit beantragt werden.
Bewerben können sich Kultureinrichtungen, die in Berlin Kulturgüter der Öffentlichkeit zur Verfügung stellen. Einrichtungen in unmittelbarer oder mittelbarer Trägerschaft des Landes Berlin werden – unabhängig von ihrer Rechtsform – vorrangig berücksichtigt. Die Mittelvergabe steht unter dem Vorbehalt zur Verfügung stehender Haushaltsmittel.
Die Begleitung des Ausschreibungsverfahrens und die fachliche Vorbereitung der Juryempfehlung erfolgt durch das Forschungs- und Kompetenzzentrum Berlin (digiS) am Zuse-Institut Berlin (ZIB) im Auftrag der Senatsverwaltung für Kultur und Europa.
Eine unabhängige Jury gibt bis Ende des Jahres eine Empfehlung über die Vergabe der Projektmittel.
Die auf Einzelprojekte (auch im Verbund) entfallende Förderung kann pro Projektjahr maximal 150.000,00 Euro betragen. Die maximale Projektlaufzeit beträgt in der Regel ein Kalenderjahr. Die Beantragung von Projekten über eine formale Laufzeit von zwei Kalenderjahren ist ebenfalls möglich.
Rückfragen sind an die digiS: 030 – 84185 363 / -200 zu richten.
Bewerbungsschluss ist der 24. September 2021.
Wichtiger Hinweis: die Online-Anträge müssen am 24. September 2021 bis spätestens 18.00 Uhr an digiS am Zuse-Institut Berlin (ZIB) abgesandt sein.
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