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Neufassung der Handreichung zur Auffindung und zur Rückgabe NS-verfolgungsbedingt entzogenen Kulturgutes veröffentlicht

Während der Zeit des Nationalsozialismus wurden unzählige Kulturgüter verfolgungsbedingt entzogen. Besonders jüdischen Bürgerinnen und Bürgern wurde dabei häufig ihr gesamter Besitz geraubt – darunter nicht nur Kunstwerke von großem Wert, sondern auch persönliche Erinnerungsstücke und Alltagsgegenstände wie Bücher, Möbel oder Geschirr.
1998 bekannten sich 44 Staaten mit den „Washingtoner Prinzipien“ zu ihrer historischen Verantwortung – darunter auch Deutschland. Öffentliche Kulturgut bewahrende Einrichtungen sollen deshalb ihre Sammlungen untersuchen und im Falle von NS-Raubgut gerechte und faire Lösungen mit den Opfern des NS-Kulturgutraubs und ihren Nachfahren finden. Seither wurden in Deutschland mehr als 7.700 Kunstwerke, über 27.500 Bücher und unzählige Archivalien an ihre rechtmäßigen Eigentümerinnen und Eigentümer oder deren Erben zurückgegeben oder andere gerechte und faire Lösungen gefunden.
Bund, Länder und kommunale Spitzenverbände haben die gemeinsame Handreichung zum Umgang mit NS-Raubgut umfassend überarbeitet. Sie bietet vor allem Museen, Archiven, Bibliotheken und anderen betroffenen Einrichtungen praxisnahe Hilfestellungen und schafft Orientierung bei der Umsetzung der „Washingtoner Prinzipien“. Ziel ist es, die Auffindung und Rückgabe von Kulturgut, das während der NS-Zeit verfolgungsbedingt entzogen wurde, weiter zu erleichtern.