Nachrichten

Förderlandschaft

NEUSTART KULTUR. Sofortprogramm für Corona-bedingte Investitionen in Kultureinrichtungen

Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien

Ziel des Programms ist es, in Zeiten der Corona-Krise die Zugänglichkeit von Kultureinrichtungen und deren Vermittlungsangeboten zu sichern. Kultur stärkt gerade im aktuellen Kontext gesellschaftlichen Zusammenhalt und Teilhabe. Deshalb soll dieses Sofortprogramm Menschen trotz der Einschränkungen von Mobilität und Freizügigkeit den Zugang zu Kultureinrichtungen vor Ort bzw. im näheren Umfeld ermöglichen. Dafür werden diese unterstützt, adäquat auf die Corona-bedingten Herausforderungen zu reagieren, ihre Öffnung durch Schutz- und Vorsorgemaßnahmen zu flankieren sowie neue Angebote wie digitale Formate auf- und auszubauen. So können sie auch in Zeiten der Krise ihren kulturellen Auftrag erfüllen und als Orte der Begegnung und Teilhabe mit künstlerischen und kulturellen Mitteln zur Verbesserung der Lebensbedingungen beitragen.

Zur Unterstützung von Kultureinrichtungen bei Umbau- und Ausstattungsmaßnahmen zur Reduzierung der weiteren Ausbreitung der Covid-19-Pandemie und Schaffung der Voraussetzungen für den Betrieb nach den behördlichen pandemiebedingten Schließungen stellt die BKM im Jahr 2020 einmalig bis zu 10 Millionen Euro Fördermittel zur Verfügung. Angestrebt wird dabei auch, Infektionsrisiken zu vermindern und etwaigen Befürchtungen von Besucherinnen und Besuchern entgegenzuwirken. Hierdurch sollen vor allem kleinere und mittlere Kultureinrichtungen beim Neustart nach der Wiederöffnung unterstützt werden.

Antragsberechtigt sind die Rechtsträger bedeutsamer, öffentlich zugänglicher, gemeinnütziger oder staatlicher und kommunaler Kultureinrichtungen, insbesondere kleine und mittelgroße 

  1. Museen, Ausstellungshallen und Gedenkstätten
  2. Veranstaltungsorte für Konzert- und Theateraufführungen sowie
  3. soziokulturelle Zentren und Kulturhäuser.

Antragsberechtigt sind rechtsfähige juristische Personen mit Sitz in Deutschland, die eine ordnungsgemäße Geschäftsführung gewährleisten können und in der Lage sind, die Verwendung der Fördermittel bestimmungsgemäß nachzuweisen und deren Tätigkeit in den letzten zwei Jahren einen kulturellen Schwerpunkt hatte.

Portal „Wissenschaftliche Sammlungen“

Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM)
Veröffentlicht am 12.05.2020