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Sonderprogramm zur Erhaltung des schriftlichen Kulturguts in Deutschland

Koordinierungsstelle für die Erhaltung des schriftlichen Kulturguts (KEK)
Sonderprogramm zur Erhaltung des schriftlichen Kulturguts in Deutschland

Das „Sonderprogramm zur Erhaltung des schriftlichen Kulturguts in Deutschland" der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) wird auch im Jahr 2024 fortgeführt. Hinweise zur Beantragung sowie die geltenden Fördergrundsätze und Antragsunterlagen finden Sie auf der Webseite der Koordinierungsstelle für die Erhaltung des schriftlichen Kulturguts (KEK).

Bei Rückfragen zu den Antragsunterlagen und Förderbedingungen des BKM-Sonderprogramms wenden Sie sich bitte direkt an die Kolleg:innen der KEK (kek(at)sbb.spk-berlin.de).  

Antragsberechtigt sind Einrichtungen des öffentlichen und des privaten Rechts sowie in kirchlicher Trägerschaft. 
Bei objektbezogenen Maßnahmen müssen die Bestände öffentlich zugänglich sein. Die Nachhaltigkeit von konservatorischen Maßnahmen muss gewährleistet sein. Gemäß den aktuell geltenden Fördergrundsätzen der BKM vom 25. November 2021 gilt als Zuwendungsvoraussetzung „eine positive Erstbewertung des Antrages auf Landesebene (sog. Ersttestat)". 

Veröffentlicht am 13.11.2023